Maße/ Schonzeiten/ Regeln

  • Fischwege dürfen nicht befischt werden
  • Von Stau-Wehren ist 50m ober- und unterhalb jegliche Angelei verboten
  • Angelplätze sind sauber zu verlassen
  • Das Befahren der Uferböschung, Felder sowie Grünbrachen ist nicht erlaubt
  • Feuer machen verboten!
  • Zelten verboten!
Zusätzlich die Verordnung über die Fischerei in Binnengewässern (Binnenfischereiordnung) vom 6. Juli 1989 in der jeweils gültigen Fassung.

Hunte
(Vereinststrecke FVTW)
Tonkuhle
Sonstige Gewässer
(Delme, Teich Heiligenloh, Steller Moor, Siemers Regenrückhaltebecken)
Fanggeräte3 Handangeln
(davon max. 2 Raubfisch)
1 Spinnrute od. Piere
1 Senke (max. 1 qm)
3 Handangeln
(davon max. 2 Spinn- oder Raubfisch)
2 Handangeln
1 Senke (bis max. 1 qm)
Aalräusenmax. 2 (je max. 1 m Gesamtflügelbreite)
müssen mit Namen beschriftet sein und täglich kontrolliert werden
VerbotenVerboten
AalleinenVerbotenVerbotenVerboten
Kunstköder (Blinker, Wobbler, Twister o.ä.)Erlaubt
(außerhalb der Hecht-Schonzeit)
Erlaubt
(außerhalb der Hecht-Schonzeit)
Verboten
Fischfetzen, toter KöderfischErlaubt
(außerhalb der Hecht-Schonzeit)
Erlaubt
(außerhalb der Hecht-Schonzeit)
Erlaubt
(außerhalb der Hecht-Schonzeit)
StandortNur vom UferVom Ufer oder Boot (Ausrüstung und Anweisungen im Vereinsheim)Nur vom Ufer
AnfütternErlaubtVerboten (Ausnahmen nur durch Gewässerwarte)Verboten
HinweiseZutritt nur für Erwachsene des FVTW.
Jugendliche nur unter Aufsicht (Erwachsener oder Fischereiberechtigter.
Einer von beiden muss einen gültigen Fischereischein besitzen.
Beide müssen Mitglieder des FVTW sein)